Digitale Rechnungsstellung wird ab November Pflicht!

– neuer Standard für Abrechnung mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
Nicht unerwartet, aber mitten in die Corona-Digitalisierungs-Offensive, die für viele Unternehmen eine Art Zwangs-Beschleunigung ins digitale Jahrhundert darstellt, kommt nun die nächste Maß-nahme auf alle Unternehmen zu, die mit öffentlichen Auftraggebern zu tun haben.
Ab 27. November 2020 müssen Unternehmen zwingend in elektronischer Form mit öffentlichen Auftraggebern abrechnen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen dort keine konventionellen Rechnungen mehr angenommen werden.
Die Rechnung als PDF per Mail zusenden reicht da allerdings nicht. Denn die Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung beinhaltet exakte Vorgaben bezüglich des Formates und Inhaltes für digitale Rechnungen. Und die Pflicht zur langfristigen, sicheren Speicherung und die DSGVO tangieren natürlich noch einige weitere Vorschriften, die allerdings schon länger zu beachten wären.
Bei der Auswahl passender Software und der Implementierung und Anbindung an die Schnittstellen Ihrer Systeme helfen wir Ihnen gerne. Aber der November kommt schneller als gedacht und ein wenig Zeit ist für die Maßnahmen schon notwendig. Rufen Sie uns doch einfach an und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir sind auch in Corona-Zeiten für Sie im Einsatz.

In diesem Zusammenhang sollten auch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) noch einmal ins Bewußtsein gerufen werden. Auch hier hat es mit der Neufassung vom 28.November 2019 Änderungen gegeben, die ab 2020 relevant sind. Eine Zusammenfassung dazu finden Sie bei Wikipedia.

Der VeR – Verband elektronisch Rechnung – hat 12 Regeln zum GoDB-konformen Austausch elektronischer Rechnungen auf seiner website zusammengestellt. Die betreffen aber die allgemeinen Regelnfür elektronische Rechnungsstellung. Für öffentliche Auftraggeber gilt es noch zusätzliche genau definierte Vorgaben zu beachten. Nutzen Sie doch einfach die verbleibende Zeit und sprechen uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Covid-19 verändert Vieles – aber wir spielen mit!

Die Situation, die uns durch die Verbreitung des Corona-Virus aktuell am meisten beschäftigt erfordert besondere Unterstützung. Während die Politik sich mit den wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen beschäftigt möchten wir bei CCA Ihnen helfen auf technologischer Ebene und in der Kommunikation so gut es geht durch diese Zeit zu manövrieren.
Vielerorts ist HOME-OFFICE verordnet und Besprechungen oder Abstimmungen sollen wenn möglich in Form von VIDEO-KONFERENZEN stattfinden. Das fordert Unternehmen und Mitarbeitende in vielfacher Hinsicht. Die notwendige Infrastruktur zum Datentransfer einmal vorausgesetzt müssen Hardware, Software, Kommunikationsdienste und Konfiguration der einzelnen „Arbeitsplätze“ perfekt aufeinander abgestimmt sein. Im unternehmerischen Umfeld dürfen Sie Projektmanagement-Tools, Datenspeicherung und sichere, verschlüsselte Netzwerke (VPN) nicht außer Acht lassen. Tips und gute Ratschläge gibt es unbeschreiblich viele im Netz. Aber was ist nun notwendig und abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse zielführend?

Die Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Das geht in Zeiten von Kontaktverboten auch bequem am Telefon.  Und wenn Sie möchten und ein Blick auf Ihren Rechner und die Konfiguration notwendig werden per Fernwartung vom Schreibtisch aus. Unsere kombinierten Dienstleistungen aus der IT-Beratung der CCA und den Diensten unserer Telekommunikations-Marke CCA-VOICE greifen hier wunderbar ineinander. Dazu haben Sie nur einen einzigen Ansprechpartner.

Wenn Sie sich also diesbezüglich Unterstützung wünschen um durch den Dschungel an Anforderungen hindurchzufinden, dann rufen Sie uns einfach an. Fragen und Antworten sind ungleich schneller als das Durchforsten all der Webseiten, die Ihnen aktuell fachliche Informationen aber auch viel Halbwissen vermitteln möchten.
Wir sind im Office und freuen uns, wenn wir Sie in diesen Zeiten unterstützen dürfen.
Ihr CCA- und CCA-VOICE-Team.

Einfach Anrufen: 02 08  88 22 7000

Wegen Corona: Förderprogramm Go-Digital angepasst

Ganz frisch, die Meldung der IHK-Köln, die sich auf das Programm des BMWi bezieht:

Beratungen zu Home-Office-Arbeitsplätzen, Videokonferenzen oder Groupware werden gefördert.

Das go-digital-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks bei der Digitalisierung.

Nun wurde die Förderung aufgrund der  Corona-Krise um einen, in diesen Zeiten wichtigen, Baustein erweitert: Unternehmen können ab sofort auch die Errichtung von Home Office-Arbeitsplätzen fördern lassen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist jetzt ohne Zuwendungsbescheid möglich.

In insgesamt drei mit einander kombinierbaren Modulen werden begünstigte Unternehmen von einem der über 1.000 autorisierten Berater, natürlich frei auswählbar, unterstützt:

Modul 1: Digitalisierte Geschäftsprozesse
Beispielsweise Home Office einrichten, Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.
Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

Modul 2: Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).
Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.

Modul 3: IT-Sicherheit (Pflichtmodul)
Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.
Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität

Die Berater sind verpflichtet, den Förderantrag für das Unternehmen zu stellen, markt- und produktneutral zu beraten und Unternehmen von der Beratung bis zur Umsetzung zu begleiten. Eine Erstberatung rund über das Programm durch einen Go Digital Berater ist möglich.

Aufgrund der Dringlichkeit gibt es vorrübergehende Änderungen im Beantragungsprozess.  Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich. KMU müssen nicht wie sonst 8-9 Wochen auf den Zuwendungsbescheid warten.

sondern gemeinsam mit dem go-Digtial Berater:

  • Über das Portal easy-Online einen vollständigen Förderantrag einreichen.
  • Das dadurch entstehende Dokument „Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) an den Projektträger EuroNorm (E-Mail: go-digital@euronorm.de,  Tel: 030 97003-333) schicken.
  • EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang.Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital gibt es auf der Website des BMWi.

Aktuelles

Rund um die IT und unser Leistungsspektrum

Bei der CCA sind wir bemüht Ihnen hier immer wieder neue Aspekte Ihrer täglichen Arbeit, soweit sie thematisch auch unsere Profession berühren, klar und einfach zu erklären. Und wir wollen Sie aufmerksam machen auf Entwicklungen, die sich anbahnen, und bei denen es uns wichtig erscheint sie zu verfolgen. Eine zukunftsgerichtete sorgfältige Planung ist immer zielführender als hektischer Aktionismus. Also hier haben wir ein Auge auf Dinge, die sich rund um IT- und Kommunikationsthemen entwickeln.

Und im RSS-Feed finden Sie aktuelle Posts aus der IT und der Telekommunikation, die momentan „viral“ in Umlauf sind.

Viel Wirbel um die DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten und anzuwenden. In Verbindung mit einigen anderen Gesetzen bildet sie den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. Obwohl schon lange im Vorfeld bekannt hat das Umsetzungsdatum für viel Wirbel auf allen Ebenen gesorgt und tut das bis heute. Auch wir hatten schon vor fast zwei Jahren auf den Sachverhalt und die notwendigen Maßnahmen hingewiesen und unsere Leistungen angeboten. Und plötzlich war sie da, die DSGVO!

Auch heute noch besteht große Unsicherheit im Umfeld des Themenkomplexes Datenschutz insbesondere bei klein- und mittelstädischen Unternehmen (KMU) und bei vielen Handwerksbetrieben. Was zusätzlich für große Unsicherheit sorgt ist die Tatsache, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem folgenabschätzungspflichtigen Verarbeitungsvorgang beschrieben und bewertet werden muss, der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Eine wesentliche Neuerung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 die europäischen und nationalen Regelungen im Datenschutz einheitlich novelliert, ist das Instrument der sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Die DSFA verfolgt hierbei das Konzept des risikoorientierten Ansatzes, wodurch Risiken analysiert, bewertet und in Risikostufen eingeteilt werden. Sie zieht sich wie ein roter Faden quer durch die komplette DSGVO und nimmt somit einen hohen Stellenwert in der Grundverordnung ein.

  • Nur was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung
  • wer muss eine DSFA durchführen
  • wie werden Risiken bewertet
  • wie wird eine DSFA durchgeführt
  • welche Besonderheiten gelten bei kleinen und mittleren Unternehmen
  • gibt es Ausnahmen
  • was passiert bei Nichtbeachten der gesetzlichen Vorgaben?

Genau diese und viele weitere Fragen rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung möchten wir gerne mit Ihnen in einem für Sie kostenfreien Beratungstermin diskutieren. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sorgen Sie auch in Ihrem Unternehmen für die erforderliche Rechtssicherheit.
Oliver Puls ist als IHK-geprüfter Datenschutzbeauftragter der richtige Gesprächspartner im komplexen Umfeld der DSGVO und DSFA.

Wenn Sie es genauer wissen möchten, dann werfen Sie doch einen Blick in unsere Datenschutz-Zeitung oder rufen uns einfach an. 0208 88 22 70 00

NRW-Förderprogramm: Mittelstand Innovativ

Die Förderinitiative „Mittelstand Innovativ – Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (link) ist speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Während die Innovationsgutscheine themenoffen in erster Linie die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette unterstützen sollen wollen wir und die Förderung über den Digitalisierungsgutschein genauer ansehen. Mit dem Digitalisierungsgutschein hat sich das Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, wie auch im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsbereich. So sollen KMU insgesamt befähigt werden, den Weg u. a. hin zu Industrie 4.0 zu beschreiten. Die fortschreitende Digitalisierung stellt insbesondere KMU vor große Herausforderungen. Neue Geschäftsmodelle bzw. andere Produktions- und Wertschöpfungsprozesse werden erforderlich. Lösungsprobleme im Bereich IT-Sicherheit stellen sich häufig als Investitionshemmnis für KMU heraus. Hier soll das Förderprogramm helfen auch kleinere Unternehmen an den Entwicklungen der Digitalisierung teilzuhaben und davon zu profitieren.

Hier sind wir mit der CCA seit geraumer Zeit in der Beratung und Umsetzung der Vorhaben erfolgreich tätig und neben den Hochschulen und Forschungseinrichtungen eines der Unternemen, die Innovationsdienstleistungen anbieten können. Wenn Sie mehr über die Förderprogramme wissen möchten und keine Lust haben sich selber durch das Informationsangebot des Ministeriums zu kämpfen, dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir sondieren gerne mit Ihnen gemeinsam, ob auch Ihr Unternehmen von den Förderprogrammen profitieren kann.